Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
- Durch Auftragserteilung, spätestens aber durch Kenntnisnahme der Auftragsbestätigung oder durch Annahme der Ware, werden diese Geschäftsbedingungen unserer Firma (nachfolgend: Verkäufer) vom Kunden anerkannt. Mündlich getroffene Nebenabreden zu diesen AGBs sind aus Beweisgründen schriftlich niederzulegen. Weitere – mündliche – Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Angebote verstehen sich stets freibleibend.
- Bei Lieferung erfolgt die Preisbildung in EURO zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen. Verpackungs- und Portokosten werden zum Selbstkostenpreis dem Käufer in Rechnung gestellt.
- Versandweg und Versandart sind der Wahl des Verkäufers überlassen. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers.
- Die Liefermöglichkeit des Verkäufers bleibt in jedem Fall vorbehalten. Ereignisse, wie z. B. Streik, Aussperrung sowie andere nicht vorhersehbare Störungen in dem Betrieb des Verkäufers oder in den Betrieben der Lieferanten oder Transportunternehmen des Verkäufers berechtigen den Verkäufer, entsprechende Verlängerung der Lieferzeit zu verlangen oder nach sechs Wochen nach Eingang eines etwaigen Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
- Angaben zu Maßen, Gewichten oder anderen Eigenschaften zum Liefer- und Leistungsgegenstand wie zum Verwendungszweck etc. sind grundsätzlich nur annähernd und nicht verbindlich – branchenübliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Eine Zusicherung von Eigenschaften i. S. von § 459 Abs. 2 BGB bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung als „ zugesicherte Eigenschaft.“
- Der Käufer ist, auch bei Kauf nach Muster oder nach Probe, verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung sorgfältig zu untersuchen. Mängel jeglicher Art hat der Käufer unverzüglich dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Käufer sie nicht innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich rügt. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Mängel können vom Käufer nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Ware ohne Untersuchung oder Kenntnis eines Mangels verarbeitet oder verkauft worden ist.
- Beim Auftreten von Fehlern kann der Käufer grundsätzlich nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Soweit die Nachbesserung fehlschlägt, bleibt es bei dem Recht des Käufers auf Wandlung oder Minderung. Weitergehende Ansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
- Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Nichtbeachtung der Pflegevorschriften oder unsachgemäße Behandlung verursacht wurden.
- Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen (bei Zahlung mit Scheck bis zu dessen Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers) Eigentum des Verkäufers. Vor vollständiger Bezahlung ist die Veräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. In Höhe des noch offenen Kaufpreises tritt im Falle der Veräußerung an Dritte der Käufer seine Forderung aus dem Weiterverkauf an den Verkäufer ab. Die Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden.
- Die Rechnungen des Verkäufers sind grundsätzlich spesenfrei, sofort nach Erhalt, ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zusage des Verkäufers.
- Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist der Sitz des Verkäufers. Gegenüber Vollkaufleuten ist der Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Verkäufers. Auf alle durch die Lieferung begründeten Rechtsverhältnisse findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Stand 02.2007

